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   BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96   

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https://dejure.org/1997,6950
BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96 (https://dejure.org/1997,6950)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 7 AZR 471/96 (https://dejure.org/1997,6950)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 (https://dejure.org/1997,6950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Musikers eines Kulturorchesters wegen der Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund dessen besonderer künstlerischer Belange

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Künftige Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1998, 84
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96
    Abgesehen vom Eintritt der Bedingung aber muß die Verpflichtung des Schuldners zur Erbringung der zukünftigen Leistung in ihrem Bestände gewiß sein (BGH Urteil vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 47/63 - BGHZ 43, 28, 31).
  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50

    Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung

    Auszug aus BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, gilt § 259 ZPO zwar auch für bedingte Ansprüche (BGH Urteil vom 17. April 1952 - III ZR 109/50 - BGHZ 5, 342, 344).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.06.1996 - 2 Sa 134/96

    Anspruch einer Solofagottistin auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten

    Auszug aus BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. Juni 1996 - 2 Sa 134/96 - aufgehoben.
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (Senat 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - nv.).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03

    Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und

    Des weiteren setzt die Klage nach § 259 ZPO voraus, dass entweder die Verpflichtung des Schuldners zur Erbringung der zukünftigen Leistung in ihrem Bestande gewiss ist und die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung des erhöhten Gehalts nach Ende der Elternzeit für alle denkbaren Fallgestaltungen zu bejahen ist (BAG, Urteil vom 14.05.1997, 7 AZR 471/96, n.v.) oder in den Klageantrag die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen aufgenommen werden, wobei einzubeziehen ist, dass künftige Vergütungsansprüche entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, die geschuldete Arbeitsleistung ausbleibt oder die Vergütung wie z. B. bei längerer Krankheit nicht fortzuzahlen ist (BAG, Urteil vom 13.03.2002, a.a.O.) Danach kann dahinstehen, ob die nach § 259 ZPO als Prozessvoraussetzung für ein der Klage stattgebendes Urteil erforderliche Besorgnis, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde, vorliegend gerechtfertigt wäre.
  • LAG Hessen, 26.02.2016 - 14 Sa 1772/14

    Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos wegen

    Es ist insofern schon fraglich, ob es sich bei der Beschäftigung gerichteten Klage um eine solche nach § 259 ZPO ( so etwa BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - Juris; LAG Berlin 10. Juni 2005 - 13 Sa 571/05 - Juris; Löwisch VersR 1986, 404 ) oder um eine solche nach § 258 ZPO ( so etwas Hess. LAG 1. März 2006 - 8 Sa 1035/05 - Juris; BaderBram - Nungeßer § 102 Rd. 100 ) handelt, wofür die besseren Gründe sprechen dürften.
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

    Die Verpflichtung des Schuldners zur künftigen Leistung muss abgesehen von einer noch fehlenden Fälligkeit, in ihrem Bestand gewiss sein (vgl. BAG, Urteil v. 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 = ZUM 1998, S. 84; BGH, Urteil v. 17. April 1952, a.a.O.; Urteil v. 16. Dezember 1964 - VIII ZR 749/63 = BGHZ 43, 28).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (BAG 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54 = AP ZPO § 850c Nr. 4 = EzA ZPO § 850c Nr. 3; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 -).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

    Die Verpflichtung des Schuldners zur künftigen Leistung muss abgesehen von einer noch fehlenden Fälligkeit, in ihrem Bestand gewiss sein (vgl. BAG, Urteil v. 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 = ZUM 1998, S. 84; BGH, Urteil v. 17. April 1952, a.a.O.; Urteil v. 16. Dezember 1964 - VIII ZR 749/63 = BGHZ 43, 28).
  • LAG Köln, 06.02.2019 - 5 Sa 571/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist ( BAG 14. Mai 1997- 7 AZR 471/96 - ZTR 1998, 84; LAG Köln 12. April 2017 - 11 Sa 336/16 - juris; LAG Hamm 20. Dezember 2005 - 19 Sa 1375/05 - juris) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.12.1998 - 2 Sa 491/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Auslegung von Tarifverträgen; Zuslässigkeit

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  • ArbG München, 19.01.2015 - 43 Ca 557/14

    Unverhältnismäßigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung bei möglicher

    Die Voraussetzungen des § 259 ZPO hinsichtlich der begehrten Weiterbeschäftigung sind gegeben, da die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 14.05.1997 - 7 AZR 471/96 - ZUM 1998, 84; 10.08.1994 - 7 AZR 695/93 - Rz. 37, NZA 1995, 30 ff.).
  • LAG Köln, 28.10.2020 - 11 Sa 217/20

    Auslegung eines Antrags auf Beschäftigung unter der Bedingung der Wiedergenesung;

    Diese Voraussetzungen sind z.B. nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits längerfristig erkrankt und auch nicht absehbar ist, dass mit einer baldigen Genesung gerechnet werden kann (vgl.: BAG Urt. v. 14.05.1997 - 7 AZR 471/96 - LAG Köln, Urt. v. 06.02.2019 - 5 Sa 571/18 - m. w. N.).
  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 558/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 584/02
  • LAG Berlin, 22.09.2000 - 6 Sa 1317/00

    Klage auf künftige Leistung

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